Ausführliche Informationen zur Abnahme- u. Konstanzprüfung
Um den hohen Anforderungen der diagnostischen Befundung gerecht zu werden wurden in Deutschland einige Grundlagen erarbeitet, die sicherstellen sollen, dass die verwendeten Bildwiedergabegeräte (BWG) diesen hohen qualitativen Ansprüchen gerecht werden. Gleichzeitig wurden Kontrollinstanzen benannt, die dafür Sorge tragen, dass die geschaffenen Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung auch umgesetzt werden.
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Installation und Konfiguration des BWG ist eine Abnahmeprüfung des BWG durch den Hersteller oder Lieferanten durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob das BWG in der richtigen Auflösung angesteuert wird und ob die geforderten Richtwerte entsprechend der deklarierten Kategorie (siehe Erläuterung DIN V 6868-57) eingehalten werden.
Nachfolgend sind in regelmäßigen Abständen, die in der Qualitätssicherungsrichtline definiert sind, Kontrollen, die sogenannten Konstanzprüfungen, an dem BWG durch fachkundiges Personal durchzuführen um sicherzustellen, dass die Qualität des BWG konstant bleibt. Dies geschieht in größeren Häusern mit mehreren BWG durch hausinterne Qualitätssicherungsbeauftragte oder durch externe Dienstleister.
Es gibt drei unterschiedliche Anforderungskataloge an BWG, die bei der Qualitätssicherung zu berücksichtigen sind. Erstens die Vornorm DIN V 6868-57, welche die Durchführung der Abnahmeprüfung der BWG reglementiert. Zweitens die Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL), welche die Durchführung der Konstanzprüfung näher beschreibt. Drittens die PAS1054, welche einige Ergänzungen zur DIN V 6868-57 in Bezug auf die zu beachtenden Parameter bei der Abnahmeprüfung von BWG zur Mammo-Befundung und zum Mammo-Screening regelt.
Die DIN V 6868-57 ist eine deutsche Vornorm von Februar 2001. Unterschieden wird zwischen BWG der Kategorien A –B –C. Kategorie A ist die mit den höchsten Qualitätsanforderungen (z.B. für Thorax-Aufnahmen). Kategorie B (BWG) sind oftmals Farbmonitore, die z.B. zur Befundung von CT- oder MRT-Aufnahmen genutzt werden. Kategorie C umfasst nur zur Betrachtung genutzte BWG. Siehe hierzu auch die Tabelle 8.1 der QS-RL:
Ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung ist die Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen. Hierbei muss nicht nur auf direkte und indirekte Lichtquellen bei der Abnahmeprüfung geachtet werden.
Auch der Standort der BWG ist bei der Abnahmeprüfung als wichtiger Bestandteil der Dokumentation auf zu nehmen. Wird der Standort des BWG nach der Abnahmeprüfung verändert, erfolgt in der Regel eine Teilabnahme (Durchführung der messtechnischen Testroutinen).
Um eine praxisnahe Durchführung zu gewährleisten und entsprechende Grenzwerte aktuell zu halten, wird die Durchführung der Konstanzprüfung durch die Qualitätssicherungsrichtlinie QS-RL reglementiert. Dabei sind die einzelnen Prüfverfahren der Konstanzprüfung an BWG an den Verlauf der Abnahmeprüfung angelehnt. Lediglich die zeitlichen Intervalle, in denen die einzelnen Prüfungen durchgeführt werden müssen, unterscheiden sich je nach äußeren Bedingungen sowie Technologie der BWG (siehe dazu auch Tabelle 3.2.14 der QS-RL).
Die PAS1054 wurde unter anderem entworfen, um die vorhandenen Prüfverfahren (Abnahmeprüfung nach DIN V 6868-57 und Konstanzprüfung gemäß QS-RL) für den Fachbereich Mammographie zu ergänzen.
Dabei wurde in Hinblick auf die Anforderungen an BWG in der Mammographie besonders viel Wert auf strengere Grenzwerte gelegt. Ebenfalls in Betracht gezogen wurde die Tatsache, dass zur Befundung zwei BWG direkt nebeneinander stehen und demnach auch untereinander möglichst geringe messtechnische Abweichungen aufweisen sollten.
Kontrovers wurde hingegen die Vorgabe der minimalen Leuchtdichte diskutiert. War es in Vergangenheit so, dass die LCD BWG den Ruf hatten dem Schwarzwert nicht in der Form gerecht zu werden wie ein CRT BWG, so hatte der technologische Fortschritt bis zur Erstellung der PAS1054 zur Folge, dass die LCD BWG durchaus in der Lage waren, eine minimale Leuchtdichte <1cd/m² und damit ein „schwarzes“ Schwarz zu erzeugen. Die Begründung der Anforderung der PAS1054, die minimale Leuchtdichte auf >=1cd/m² zu justieren, liest sich wie folgt:
"Die Anforderung an die minimale Leuchtdichte von >=1 cd/m² besteht, damit nicht Leuchtdichten am BWG eingestellt werden, die außerhalb des Bereiches des photopischen Sehens liegen (Tagsehen), aber durch Absenkung der minimalen Leuchtdichte einen rechnerisch hohen Kontrast erzeugen, der aber sehphysiologisch nicht nutzbar ist. Beim Wechsel vom photopischen in das skotopische Sehen ändert sich der Adaptationszustand des menschlichen Sehsystems erheblich. Dies ist bei der Bildbetrachtung zu vermeiden. Ich darf weiter darauf hinweisen, dass die minimale Leuchtdichte ein Wert ist, der sich aus Schleierleuchtdichte und reflektiertem Umgebungslicht zusammensetzt. Bei einer Beleuchtungsstärke von ca. 50 lux auf der Oberfläche des BWG, einem Reflexionskoeffizenten von ca. 1,07 (7%) ergibt sich allein durch das Umgebungslicht eine Leuchtdichte von ca. 1 cd/m². Die minimale Leuchtdichte darf nicht durch Aufsetzen eines Messgerätes auf die BWG-Oberfläche ermittelt werden, sondern ist durch eine Abstandsmessung zu bestimmen (ein häufig gemachter Fehler)! Unter diesen Überlegungen stellt sich selbst unter optimalen Betrachtungsbedingungen eine minimale Leuchtdichte ein, die größer ist als 1 cd/m². Dies zwingt die Hersteller von BWG dazu die maximale Leuchtdichte i.d.R. über 250 cd/m² zu setzen um die Kontrastanforderungen einzuhalten." Zitat: Prof. Dr. rer. nat. Christian Blendl
Auch wenn Deutschland bei der Umsetzung und Gestaltung der Qualitätssicherung auf nationaler Ebene in Europa eine führende Rolle spielt, so gibt es doch auch andere Länder, die ebenfalls die Umsetzung einer Qualitätssicherung von BWG einfordern. Als einer der wichtigsten Vorreiter bei der Qualitätssicherung kann die „American Association of Physicists in Medicine (AAPM)“ und der Report der zur AAPM gehörenden „Task Group 18 (TG18)“ angesehen werden. Stark an diese Beschreibung zur Qualitätssicherung angelehnt ist ebenfalls die „Quality assurance guideline for medical imaging display systems“ der „Japan Industries Association of Radiological Systems Standards (JESRA)“. Andere Länder die ebenfalls Qualitätssicherung umgesetzt haben orientieren sich zumeist an der AAPM oder der DIN V 6868-57 Vorlage wie z.B. die Schweizer „Weisung R – 08 - 06“ des Bundesamtes für Gesundheit.
Momentan sind einige neue Normen zur Sicherstellung der Qualitätssicherung in Vorbereitung, um die entstandenen Bedürfnisse in der Qualitätssicherung für die betroffenen Fachbereiche besser zusammen zu fassen. Die wichtigste Neuerung in Hinblick auf Qualitätssicherung bei BWG dürfte die DIN 6868-157 sein, die die zeitlich begrenzte Vornorm DIN V 6868-57 ablösen wird und diese durch Teile der QS-RL ergänzen soll.